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Winterdienst: Was Eigentümer zur Räum- und Streupflicht wissen sollten

Räum- und Streupflicht im Winter: Wer verantwortlich ist, welche Flächen geräumt werden müssen und warum ein professioneller Winterdienst Eigentümer entlastet.

Die Verkehrssicherungspflicht im Winter

Eigentümer von Grundstücken sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahren für andere ausgehen. Im Winter bedeutet das vor allem: Gehwege, Zugänge und Zufahrten müssen bei Schnee und Glätte geräumt und gestreut werden. Kommt es zu einem Unfall, weil diese Pflicht vernachlässigt wurde, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden.

Wo die Regeln stehen

Die genauen Vorgaben – etwa zu Uhrzeiten, Breite der zu räumenden Fläche und zulässigen Streumitteln – sind in den Satzungen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde geregelt. In Hamburg gelten andere Regeln als in Norderstedt, Pinneberg, Tangstedt oder Schenefeld. Es lohnt sich daher, die örtlichen Vorschriften zu kennen oder einen Dienstleister zu beauftragen, der sich damit auskennt.

Kann die Pflicht übertragen werden?

Ja. Eigentümer können die Räum- und Streupflicht auf Mieter oder einen professionellen Winterdienst übertragen. Wichtig ist eine klare, schriftliche Vereinbarung. Der Eigentümer bleibt allerdings verpflichtet, stichprobenartig zu kontrollieren, ob der Winterdienst tatsächlich ausgeführt wird.

Vorteile eines professionellen Winterdienstes

Ein professioneller Winterdienst überwacht die Wetterlage, rückt auch früh morgens und am Wochenende aus und dokumentiert seine Einsätze. Das schafft Sicherheit für Bewohner, Kunden und Mitarbeitende und entlastet Eigentümer und Hausverwaltungen. Sprechen Sie uns am besten schon im Herbst an, damit Ihr Objekt rechtzeitig vor dem ersten Frost eingeplant ist.